www.mein-kind.hexal.deErstattungsfähigkeit und Zuzahlung:
Wer zahlt bei Kinderarzneimitteln?
Wird der Nachwuchs krank, leiden die Eltern mit. Zum einen wollen sie den lieben Kleinen natürlich jeden Kummer und Schmerz ersparen; zum anderen ist auch der Betreuungsaufwand eines kranken Kindes nicht unerheblich. Damit Eltern in solchen Fällen nicht auch noch finanziell benachteiligt werden, sind Kinderarzneimittel auch in der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel kostenfrei in der Apotheke erhältlich.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche von der Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente befreit. Darüber hinaus werden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erstattet. Liegt eine Entwicklungsstörung vor, verlängert sich diese Frist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Definitionsgemäß werden bei einer Entwicklungsstörung "erhebliche körperliche, seelische und geistige Abweichungen" von der Altersnorm vorausgesetzt (z. Bsp. Down-Sydrom).
Liegt allerdings der Preis eines Arzneimittels für ein Kind über dem Höchstpreis, den die Krankenkasse für das entsprechende Präparat zahlt (Fachwort: Festbetrag), sind die Mehrkosten vom Versicherten zu tragen. Bei diesen Kosten handelt es sich aber juristisch gesehen nicht um eine Zuzahlung, sondern um einen Eigenanteil.





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